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   BGH, 07.08.1985 - 2 StR 787/84   

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https://dejure.org/1985,7292
BGH, 07.08.1985 - 2 StR 787/84 (https://dejure.org/1985,7292)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1985 - 2 StR 787/84 (https://dejure.org/1985,7292)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1985 - 2 StR 787/84 (https://dejure.org/1985,7292)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit (fortgesetztem) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Annahme der Mittäterschaft - Beurteilung der Tatherrschaft angesichts der Bedeutung der geleisteten Tatbeiträge für eine ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.1980 - 2 StR 263/80

    Maßgebliche Kriterien zur Abgrenzung zwischen Beihilfe und Täterschaft

    Auszug aus BGH, 07.08.1985 - 2 StR 787/84
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung bilden der Grund des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zu ihr, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen der betreffenden Beteiligten abhängen (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1980 - 2 StR 263/80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92

    Kein eigennütziges Handeltreiben bei Liebesbeziehung

    Hierbei kann der Vorteil auch in der Vermeidung eines sonst eintretenden Nachteils gesehen werden (BGH, Urteil vom 7. August 1985 - 2 StR 787/84).
  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Im übrigen gelten für die Beurteilung, ob Mittäterschaft vorliegt, die allgemeinen Kriterien; wesentliche Anhaltspunkte sind "der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen" (BGH NStZ 1984, 413 m.w.Nachw.; BGH, Urt. vom 7. August 1985 - 2 StR 787/84; BGH NJW 1985, 1035).
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 112/95

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Förderung fremder Umsatzgeschäfte -

    Auch war ihm sein Arbeitsplatz im Hinblick auf die Abdeckung seiner Bankverbindlichkeiten besonders wichtig (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 1985 - 2 StR 787/84).
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